Was ist eine Ombudsperson bzw. ein Vertrauensanwalt?

Eine Ombudsperson ist eine unparteiische Schiedsperson außerhalb der Organisation.

Sie kann den betreffenden Hinweis in unabhängiger Weise prüfen und im Zuge einer umfassenden Einzelfallbetrachtung ggf. die Einleitung weiterer organisationsinterner Investigationen anweisen.

Ein Vertrauensanwalt ergänzt diese in ihrer Neutralität vorteilhafte Stellung der externen Ombudsperson überdies um einen gewissen anwaltlichen Vertrauensschutz.

Hierbei garantieren insbesondere die berufliche Verschwiegenheitsverpflichtung sowie das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht den Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Person und der Vertraulichkeit des Hinweises.