Bildliche Darstellung der Hinweisbearbeitung in der Organisation:
- Abgabe eines Hinweises über das Meldeportal oder einen weiteren Meldekanal (Aufnahme in das Hinweisgebersystem).
- Eingangsbestätigung durch die interne Meldestelle, bei Nutzung des Meldeportals durch Hinterlegung im geschützten Postfach.
- Prüfung des Hinweises auf Relevanz und Stichhaltigkeit, ggf. Rücksprache mit der hinweisgebenden Person oder Anforderung weiterer Informationen/Unterlagen.
- Weitergabe rechtliche Einschätzung und eventuell Vorschlag zu Folgemaßnahmen an Entscheidungsträger innerhalb der Organisation.
- Mitteilung des Bearbeitungsstandes bzw. Informationen zum Abschluss an die hinweisgebende Person, bei Nutzung des Meldeportals wieder durch Hinterlegung im geschützten Postfach.